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Aktuelle Gerichtsurteile: Familienrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertrags­strafen­Ã¤hnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden kann.

    (BGH, Beschluss vom 28.01.2024 - XII ZB 385/23)
  2. Macht eine Zeugin in einem Strafverfahren gegen ihren Ehemann von ihrem Zeugnis­verweigerungs­recht Gebrauch, so bleiben ihre Angaben gegenüber dem Familiengericht zur Begründung eines Gewaltschutzantrags verwertbar. Die Vorschritt des § 252 StPO greift in diesem Fall nicht, da sie nur für amtlich initiierte Vernehmungen gilt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

    (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23)
  3. Der Umgang dient bei gemeinsamer elterliche Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Bei erweiterten Umgängen ist es dem umgangsberechtigten Elternteil zumutbar, für einzelne Termine eine Fremdbetreuung einzuschalten. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

    (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.01.2024 - 9 UF 744/23)
  4. Wird das Ruhen der elterlichen Sorge angeordnet, ist die Bestellung eines Vormunds angezeigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Kind vom Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurde, da die Befugnisse aus einer Inobhutnahme nur vorläufiger Natur sind. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

    (OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2023 - 4 UF 108/23)
  5. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, liegt eine aus mehreren Ausbildungs­abschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungs­abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen...

    (BFH, Urteil vom 12.10.2023 - III R 10/22)
  6. Wegen eines Verstoßes gegen eine gerichtliche Umgangsregelung ist die Verhängung von Ordnungsmitteln nur dann möglich, wenn der Betroffene über die Folgen einer Zuwiderhandlung belehrt wurde (§ 89 Abs. 2 FamFG). Daher können Umgangsverstöße, die vor Zustellung der Belehrung erfolgt sind, nicht geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

    (OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2023 - 10 WF 183/23)
  7. Zwar kann eine Abschiebung bei einer bevorstehenden Heirat mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG ausgesetzt werden. Dies setzt aber voraus, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Ist deren Zeitpunkt ungewiss, kommt eine Aussetzung nicht in Betracht. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

    (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2023 - 11 S 1623/23)
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