arbeitsrecht

Rechtsgebiet Bußgeldsachen

Bußgeldbescheid? Fahrverbot? Führerscheinentzug? Punkte?

Wenn Sie ein verkehrsrechtliches Problem haben, bin ich Ihr Ansprechpartner. und Rechtsberater. Für Ihre Bußgeldsachen stehe ich Ihnen jederzeit für Anfragen und eine ausführliche Rechtsberatung zur Verfügung. Sie werden zeitnah darüber informiert, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und welche Erfolgsaussichten damit verbunden sind.

Sind Sie geblitzt worden? Droht Ihnen ein Fahrverbot? Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor?

Info: Die Kosten der Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung!

Rufen Sie mich an, vereinbaren Sie einen Besprechungstermin und ich werde umgehend mit Ihnen alle erforderlichen rechtlichen Schritte abstimmen.

Grundsätzlich stehen Ihnen gegen alle Bescheide Rechtsmittel (Einspruch) zu. In einem entsprechenden Einspruchsverfahren können Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser kann dann direkt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Die Sach- und Rechtslage kann nur bei genauer Kenntnis der Aktenlage richtig eingeschätzt werden. Insbesondere muss geklärt werden, über welche lnformationen die Ermittlungsbehörde im Detail verfügt. Ohne Akteneinsicht besteht für den Beschuldigten die Gefahr, dass er mit seinen Begründungen nicht gehört wird, da diese gegebenenfalls mit dem Inhalt der Ermittlungsakte> nicht übereinstimmt.

Ich werde insbesondere mit Ihnen besprechen, ob es sinnvoll ist, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall vorliegt. Obwohl Zivil- und Strafgerichtsbarkeit getrennt sind, kann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid zumindest von dem Haftpflichtversicherer als Schuldeingeständnis angesehen werden.

Ich berate Sie umfassend hinsichtlich Ihres Verhaltens gegenüber den Ermittlungsbehörden, kläre Sie über die rechtlichen Konsequenzen eines Fahrverbotes, von Punkten in Flensburg und hinsichtlich einer etwaigen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) auf. Sollte es erforderlich sein, fungiere ich für Sie als Verteidiger vor Gericht.

Sollte ein Entzug der Fahrerlaubnis durch einen Richter bei Straßenverkehrsdelikten oder durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt sein, berate ich Sie auch diesbezüglich hinsichtlich Ihrer Rechte.

Hinweis zur Höhe von Bußgelödern im Rahmen des Straßenverkehrsgesetz: Das Straßenverkehrsgesetz nennt keinen eigenen Bußgeldrahmen. Geldbußen sind nach § 17 OWiG unter Beachtung der Regelsätze der Bußgeldkatalogverordnung zu bestimmen, also in Höhe von 5 Euro bis 500 Euro für fahrlässiges Handeln und höchstens 1.000 Euro für vorsätzliches Handeln. Die in der Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätze sind lediglich Richtwerte für die Bemessung einer Geldbuße. Sie sind für die zuständigen Gerichte nicht verbindlich. Die Regelsätze müssen aber im Interesse der Gleichbehandlung auch von den Gerichten als Zumessungsregel beachtet werden. Abweichungen von den vorgesehenen Regelbußen bedürfen deshalb immer einer Begründung.

Ich biete Ihnen eine kompetente anwaltlichen Erstberatung!

Rechtsanwalt Klaus Picker - Ihr Verkehrsanwalt und Rechtsberater für Bußgeldsachen

RA Klaus Picker ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Webadresse http://www.verkehrsanwaelte.de

Cookies-Einstellungen
Wir setzen nur essenziell technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite ein. Diese sind nur während der aktuellen Session gültig und werden im Anschluss automatisch wieder gelöscht. Sollten Sie mit der Nutzung dieser Cookies nicht einverstanden sein, bitten wir Sie Ihre Browser Einstellungen anzupassen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.