Rechtsanwalt Klaus Picker - Soest - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Aktuelle Gerichtsurteile: Arbeitsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Bundes­verfassungs­gericht hat zwei Verfassungs­beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des Bundes­arbeits­gerichts richten.

    (BVerfG, Beschluss vom 02.07.2024 - 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23)
  2. Der EuGH entschied, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt.

    (EuGH, Urteil vom 11.07.2024 - C-196/23)
  3. Eine tarifvertragliche Ausschlussfrist für den Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs greift nicht in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Insofern kann der Arbeitnehmer im Falle eines Annahmeverzugs zumindest den Mindestlohn verlangen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

    (BAG, Urteil vom 13.07.2022 - 5 AZR 498/21)
  4. Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat in dem Rechtsstreit zwischen der Juristischen Direktorin und dem RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin teilweise abgeändert.

    (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.07.2024 - 7 Sa 1125/23)
  5. Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft ihre Kündigung noch vor Gericht anfechten zu können. Die Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint dem Gerichtshof der Europäischen Union dafür zu kurz zu sein.

    (EuGH, Urteil vom 27.06.2024 - C-284/23)
  6. Nach dem Ende des Arbeits­verhältnisses besteht kein Anspruch gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO auf Entfernung einer Abmahnung aus der in Papierform geführten Personalakte. Denn der Anwendungsbereich der DSGVO ist nicht eröffnet. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Sachsen entschieden.

    (Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 31.03.2023 - 4 Sa 117/21)
  7. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.

    (ArbG Berlin, Beschluss vom 07.05.2024 - 36 BV 10794/23)
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