Rechtsanwalt Klaus Picker - Soest - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Aktuelle Gerichtsurteile: Arbeitsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 28.05.2026 - 42 Ca 3438/26)
  2. Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

    (BAG, Urteil vom 21.05.2026 - 8 AZR 194/25 (F))
  3. Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.

    (BAG, Beschluss vom 13.05.2026 - 7 ABR 7/25)
  4. Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.

    (ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)
  5. Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

    (BAG, Urteil vom 01.04.2026 - 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22)
  6. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 25.03.2026 - 60 Ca 12322/25)
  7. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

    (BAG, Urteil vom 25.03.2026 - 5 AZR 108/25)