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Aktuelle Gerichtsurteile: Arbeitsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Im arbeits­gerichtlichen Verfahren kann auf die Einhaltung des Öffentlichkeits­grundsatzes nicht verzichtet werden. Dies gilt auch im Fall einer Virus-Pandemie. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

    (BAG, Beschluss vom 02.03.2022 - 2 AZN 629/21)
  2. Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber in Geld ausgezahlt werden.

    (BAG, Urteil vom 16.04.2025 - 10 AZR 80/24)
  3. Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 27.03.2025 - 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23)
  4. Veröffentlicht ein Arbeitnehmer innerhalb des Betriebes Schriftsätze aus einem arbeitsrechtlichen Verfahren, welche Gesundheitsdaten enthalten, und fordert er zur Weiterverbreitung der Informationen auf, so begründet dies eine fristlose Kündigung. Wegen der Schwere der Pflichtverletzung ist eine vorherige Abmahnung nicht notwendig. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.

    (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2022 - 7 Sa 63/21)
  5. Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach...

    (BAG, Urteil vom 19.03.2025 - 10 AZR 67/24)
  6. Nimmt eine Klausel zur Rückzahlungspflicht der Fortbildungskosten für den Fall der Arbeitnehmer­kündigung nicht den Fall heraus, dass der Arbeitnehmer wegen unverschuldeter Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung kündigt, so ist die Klausel insgesamt unwirksam. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

    (BAG, Urteil vom 01.03.2022 - 9 AZR 260/21)
  7. Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

    (BAG, Urteil vom 11.03.2025 - 3 AZR 53/24)