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Aktuelle Gerichtsurteile: Arbeitsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der Betriebsrat hat gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf Internetzugang für jedes überlassene Laptop. Denn zur Funktionsfähigkeit von Laptops gehört eine Internetverbindung. Dies hat das Hessische Landes­arbeits­gericht entschieden.

    (Hessisches LAG, Beschluss vom 25.07.2023 - 16 TaBV 1/23)
  2. Der Bundesgerichtshof hat die Wirksamkeit der im März 2018 erneut geänderten Start­gutschriften­regelung für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestätigt.

    (BGH, Urteil vom 20.09.2023 - IV ZR 120/22)
  3. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeits­verhältnisses abgewiesen.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22)
  4. Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 06.09.2023 - 22 Ca 109/23)
  5. Im Eilverfahren haben sich der Betriebsrat eines Catering­unternehmens und sein Vorsitzender gegen ein Hausverbot gewehrt, das der Arbeitgeber dem Vorsitzenden wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung ausgesprochen hatte. Das Zutrittsverbot sei eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit, stellte das LAG Hessen klar.

    (Hessisches LAG, Beschluss vom 28.08.2023 - 16 TaBVGa 97/23)
  6. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023...

    (ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23)
  7. Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeits­verhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeits­erwartung berufen.

    (BAG, Urteil vom 24.08.2023 - 2 AZR 17/23)
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