Rechtsanwalt Klaus Picker - Soest - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Aktuelle Gerichtsurteile: Arbeitsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Nimmt ein Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag Bezug, werden die Regelungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags inkorporierter Teil des verweisenden Tarifvertrags. Als sol-cher gelten sie unmittelbar und zwingend zwischen den an den Verweisungstarifvertrag ge-bundenen Parteien eines Arbeitsvertrags. Das gilt auch für den Fall, dass am Abschluss des in Bezug genommenen Tarifvertrags eine nicht tariffähige Partei beteiligt gewesen sein sollte.

    (BAG, Urteil vom 31.07.2025 - 6 AZR 172/24)
  2. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen. Mit der Klage hatte die Musikschullehrerin die Feststellung begehrt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Land Berlin bestehe.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 15.07.2025 - 22 Ca 10650/24)
  3. Der Verkauf von Waren ohne Bonierung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ist der Vorwurf des Arbeitsgebers nicht völlig aus der Luft gegriffen, hat der Arbeitnehmer Rechtfertigungs- oder Ent­schuldigungs­gründe vorzutragen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

    (BAG, Urteil vom 27.09.2022 - 2 AZR 508/21)
  4. Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied...

    (BAG, Urteil vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24)
  5. Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“.

    (BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24)
  6. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der Deutschen Welle gegen ihren ehemaligen Programmdirektor Multimedia Global auf Rückzahlung von vor Beginn der Altersrente bezogenen Ruhegeldern abgewiesen und seiner Widerklage auf weitere Zahlungen stattgegeben. Der Anspruch auf Zahlung der Ruhegelder folge aus dem Dienstvertrag, eine Sittenwidrigkeit der Vereinbarung bestehe nicht. Ein Anspruch der Deutschen Welle auf Rückzahlung bereits gezahlter Ruhegelder sei verwirkt.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 02.06.2025 - 21 Ca 16313/24)
  7. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für unrechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern.

    (ArbG Berlin, Urteil vom 06.05.2025 - 22 Ca 11081/24)