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Aktuelle Gerichtsurteile: Familienrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Familiengericht muss sich im Rahmen eines Kinder­schutz­verfahrens unabhängig vom Alter des Kindes einen persönlichen Eindruck vom Kind verschaffen und das Ergebnis dieser Kindesanhörung in einem Vermerk festhalten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2022 - 1 UF 240/21)
  2. Eine lange Trennungszeit von 17 Jahren rechtfertigt für sich genommen noch keine Beschränkung des Versorgungs­ausgleichs gemäß § 27 Abs. 1 VersAusglG. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Ehegatten weiterhin miteinander wirtschaftlich verflochten sind. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden.

    (OLG Jena, Beschluss vom 29.11.2019 - 4 UF 175/19)
  3. Vor einem Umgangsausschluss gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB wegen miterlebter Partner­schafts­gewalt, muss gutachterlich untersucht werden, ob die Umgangsausübung mit einer Kindes­wohl­gefährdung verbunden ist und inwiefern der Umgang ausgestaltet werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden.

    (OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2025 - 1 UF 214/24)
  4. Erlebt ein Kind häusliche Gewalt eines Elternteils gegen das andere Elternteil mit, so kann dies gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB zu einem Umgangsausschluss führen. Die miterlebte Gewalt wirkt sich auf das Kind in Form von psychischer Gewalt aus. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

    (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2024 - 6 UF 64/24)
  5. Schließen die Eheleute während der Trennungszeit einen Vergleich über die Räumung der Ehewohnung, so ergibt sich aus dem Vergleich der Räumungsanspruch. Die Spezialregelung des § 1361b BGB greift dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

    (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2022 - 21 UF 57/22)
  6. Ordnet ein Familiengericht an, dass der Umgang in einem Radius von 50 km vom Wohnort der Kindesmutter auszuüben ist, stellt dies eine Umgangsbeschränkung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB dar. Eine solche örtliche Beschränkung der Umgangsausübung bedarf der Prüfung einer Kindes­wohl­gefährdung. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

    (OLG Rostock, Beschluss vom 24.07.2024 - 10 UF 24/24)
  7. Bei der Immobilienbewertung im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind keine latenten Maklergebühren zu berücksichtigen. Es besteht keine Vergleichbarkeit mit der latenten Steuerlast. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

    (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2023 - 5 UF 121/22)