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Aktuelle Gerichtsurteile: Asylrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen Verfolgungs­handlungen dar. Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es, wenn ein Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

    (EuGH, Urteil vom 04.10.2024 - C-608/22 und C-609/22)
  2. Familienangehörigen eines subsidiär Schutzberechtigten kann eine Aufenthalts­erlaubnis aus humanitären Gründen wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise aus familiären Gründen grundsätzlich nicht erteilt werden. § 36a AufenthG regelt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich abschließend und sperrt einen Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG, wenn sich die rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise allein auf bereits vor der Einreise...

    (BVerwG, Urteil vom 26.09.2024 - 1 C 11.23)
  3. Enge Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von Personen, denen ein anderer Staat als die Bundesrepublik Deutschland die Flüchtlings­eigenschaft zuerkannt hat, haben keinen hiervon abgeleiteten Anspruch auf die Zuerkennung von Familien­flüchtlings­schutz nach dem Asylgesetz. Dies hat das Obe­rverwaltungs­gericht auf die Klage einer Mutter und ihrer zwei minderjährigen Kinder entschieden.

    (OVG Münster, Urteil vom 10.09.2024 - 14 A 3506/19.A)
  4. Werden Leistungen an Asylbewerber von der zuständigen Behörde nur noch mittels Bezahlkarte gewährt, so ist dies jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung können die Zahlungen weiterhin mit der Bezahlkarte erbracht werden. Dies hat das Sozialgericht München in zwei Verfahren entschieden.

    (SG München, Beschluss vom 29.08.2024 - S 42 AY 63/24)
  5. Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass jedenfalls männlichen anerkannten Schutzberechtigten, die allein nach Griechenland zurückkehren und jung, gesund und arbeitsfähig sind, dort keine menschen­rechtswidrige Behandlung durch systemische Schwachstellen im griechischen Aufnahmesystem droht. Damit haben sie keinen Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland....

    (Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2024 - 2 A 489/23.A, 2 A 1132/24.A und 2 A 1131/24.A)
  6. Der Zugang langfristig aufenthalts­berechtigter Dritt­staats­angehöriger zu einer Maßnahme der sozialen Sicherheit, der Sozialhilfe oder des Sozialschutzes darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie mindestens zehn Jahre in einem Mitgliedstaat gewohnt haben . Denn es handelt sich laut EuGH dabei um eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung.

    (EuGH, Urteil vom 29.07.2024 - C-112/22 CU und C-223/22 ND)
  7. Der EuGH stellt klar, dass ein Drittstaats­angehöriger nicht an sein Herkunftsland ausgeliefert werden darf, wenn ihm von einem Mitgliedstaat die Flüchtlings­eigenschaft zuerkannt wurde. Die mit dem Auslieferungs­ersuchen befasste Behörde muss mit der Behörde, die die Flüchtlings­eigenschaft zuerkannt hat, Kontakt aufnehmen. Solange diese Behörde die Flüchtlings­eigenschaft nicht aberkannt hat, darf der Betroffene nicht ausgeliefert werden.

    (EuGH, Urteil vom 18.06.2024 - C-352/22)
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