Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht - Unfallschaden, Autoreparatur, Schmerzensgeld, Punkte, Bußgeld

Aktuelle Gerichtsurteile: Verkehrsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24 -) bestätigt.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2025 - OVG 1 N 17/25)
  2. Allein ein lohnender Streifschaden mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz von alten Fahrzeugen sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen deutet für sich genommen nicht auf eine Unfallmanipulation hin. Vielmehr müssen weitere für eine Manipulation sprechende Indizien hinzukommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

    (OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2022 - 7 U 1/21)
  3. Die Bußgeldbehörde kann die Anhörung des Fahrzeughalters auf die Person beschränken, die im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragen ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet, den wahren Halter zu ermitteln. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.08.2022 - 8 B 691/22)
  4. Eine Gutachtenanordnung zur Klärung der körperlichen und geistigen Eignung kann nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln begründet werden. Körperliche und geistige Eignungsmängel können nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln gleichgesetzt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2022 - 16 B 1237/21)
  5. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Entscheidung grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann. Die auf Überlassung der sog. Falldatei gerichtete Rechtsbeschwerde wurde verworfen.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.02.2025 - 2 Orbs 233/24)
  6. Kommt es zu einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120), so besteht kein Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen. Vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Urteil vom 08.03.2022 - VI ZR 47/21)
  7. Der vom Fahrbahnrand Anfahrende ist kein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, so dass dieser nicht vom Schutzzweck der Vorschrift erfasst wird. Ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne der Vorschrift ist nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Urteil vom 08.03.2022 - VI ZR 1308/20)