Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht - Unfallschaden, Autoreparatur, Schmerzensgeld, Punkte, Bußgeld

Aktuelle Gerichtsurteile: Verkehrsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der Schädiger eines Unfalls hat auch das Werkstattrisiko ab Erteilung des Reparaturauftrags zu tragen. Dabei ist es unerheblich, ob die Rechnung bereits bezahlt ist. Der Schädiger ist dadurch ausreichend geschützt, dass er die Abtretung von möglichen Schadens­ersatz­ansprüchen gegen die Reparaturfirma verlangen kann. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

    (LG Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2021 - 13 S 69/21)
  2. Ein 76-jähriger Fahrgast stürzt, als der Bus überraschend eine Vollbremsung hinlegen muss. Für seine Verletzungen will er Schmerzensgeld. Das AG München entschied nun aber: Für einen festen Halt im Bus sind Fahrgäste selbst verantwortlich.

    (AG München, Urteil vom 18.10.2024 - 338 C 15281/24)
  3. Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlung(en) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und der nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung(en) begeht, hat die zuständige Fahrerlaubnis­behörde wie im Falle...

    (BVerwG, Urteil vom 10.10.2024 - 3 C 3.23)
  4. Wer nach einem Autounfall zahlen muss, ist für Laien oft schwer zu verstehen: „Ich habe nichts falsch gemacht und soll trotzdem die Hälfte des Schadens zahlen? Warum?“ Hier ein erster Einstieg anhand eines aktuellen Falles.

    (LG Lübeck, Urteil vom 02.11.2023 - 14 S 113/22)
  5. Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen 40-jährigen Betroffenen aus dem Landkreis Leer in zweiter Instanz vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Dabei spielte eine neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr eine entscheidende Rolle.

    (OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.08.2024 - 2 ORbs 95/24)
  6. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Abs. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle. Das durch den Verstoß gegen die Gurtpflicht begründete...

    (OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 - 3 U 81/23)
  7. Wer die Spur wechselt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, gilt regelmäßig als Unfallverursacher – und muss den Schaden ersetzen. Es sei denn, ihm gelingt der Beweis eines anderen Unfallhergangs.

    (LG Lübeck, Urteil vom 15.11.2023 - 10 O 171/22)
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