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Aktuelle Gerichtsurteile: Baurecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Zwei Bescheide über Zwangsgeldfestsetzungen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro an die Betreiberin des Strandbades am Escher See wegen zehn Verstößen gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagung im Jahr 2024 sind voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschlüssen vom 3. September 2025 entschieden und damit zwei Eilanträge der Betreiberin gegen die Stadt Köln abgelehnt.

    (VG Köln, Beschluss vom 03.09.2025 - 8 L 1836/25 und 8 L 1837/25)
  2. Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Beschwerde des Antragstellers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zurückgewiesen.

    (VGH Kassel, Beschluss vom 05.08.2025 - 4 B 1315/25)
  3. Die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat die Abrissverfügung gegen eine Photovoltaik-Anlage aufgehoben.

    (VG Schleswig, Urteil vom 17.07.2025 - 8 A 134/23)
  4. In einem Industriegebiet kann ein Sondergebiet für den Bau eines Krematoriums ohne Abschiedsraum festgesetzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor. Es hat die Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin abgelehnt. Damit ist der Bebauungsplan Nr. 42 L "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster...

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2025 - 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE)
  5. Mit Beschluss vom 5. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag gegen die Untersagung der Nutzung zweier Wohnungen in einem Gebäude im Donnersbergkreis abgelehnt.

    (VG Neustadt, Beschluss vom 05.06.2025 - 4 L 523/25 und 4 L 534/25.NW)
  6. Die geplante Errichtung eines auf dem Rhein schwimmenden Pontons durch einen in Wiesbaden ansässigen Gastronomiebetrieb bedarf zwar keiner Baugenehmigung, ist aber im Außenbereich gleichwohl baurechtlich unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden festgestellt.

    (VG Wiesbaden, Urteil vom 11.03.2025 - 7 K 1310/21.WI)
  7. Vor Erteilung einer Baugenehmigung für eine Shisha-Bar in einem allgemeinen Wohngebiet muss das Vorhaben auf mögliche Verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme geprüft werden. Die kann etwa die Einholung eines Lärm­prognose­gutachtens oder die Erteilung von lärmmindernden Auflagen umfassen. Dies hat der Hessische Verwaltungs­gerichtshof entschieden.

    (Hessischer VGH, Beschluss vom 28.10.2024 - 4 B 1729/24)