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Aktuelle Gerichtsurteile: Baurecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Einen gegen die Untersagung der Nutzung sowie eine Baueinstellung hinsichtlich des Festzeltes auf dem Messegelände in Mainz-Hechtsheim gerichteten Eilantrag der Veranstalterin des Mainzer Oktoberfestes 2026 hat das Verwaltungsgericht Mainz abgelehnt.

    (VG Mainz, Beschluss vom 05.10.2026 - 3 L 616/26.MZ)
  2. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen (Einzelrichter) hat mit kürzlich ergangenem Urteil eine der Stadt Schlitz durch den Vogelsbergkreis erteilte Baugenehmigung zur Umnutzung ehemaliger Brauereigebäude in eine Kulturhalle aufgehoben.

    (VG Gießen, Urteil vom 25.08.2026 - 1 K 1529/23.GI)
  3. Auch die neuen Regelungen zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") rechtfertigen ohne Zustimmung der Gemeinde keine Nachgenehmigung regelwidriger Bauten. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat daher die Klage einer Grundstückseigentümerin auf Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für einen Anbau zu Wohnzwecken abgewiesen.

    (VG Neustadt, Urteil vom 07.08.2026 - 4 K 255/26.NW)
  4. Der Bebauungsplan „Wohnen am Kirchberg“, mit dem die Stadt Zweibrücken im Stadtteil Ixheim ein neues Wohngebiet ausgewiesen hat, ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2026 - 8 C 10333/25.OVG)
  5. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage gegen zwei wasser- und naturschutzrechtliche sowie bauaufsichtliche Anordnungen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgewiesen.

    (VG Trier, Urteil vom 23.02.2026 - 9 K 6671/25.TR)
  6. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft darf mit den Bauarbeiten für ein Wohnungsneubauvorhaben in Berlin-Lichtenberg ("Ilsekiez") noch nicht beginnen, weil die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Defizite aufweist und voraussichtlich rechtswidrig ist. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

    (VG Berlin, Beschluss vom 24.02.2026 - VG 24 L 67/26)
  7. Der Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg mit Urteil entschieden.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2026 - OVG 2 A 4/23)