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Aktuelle Gerichtsurteile: Baurecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die durch die Stadt Flensburg auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 303 für ein Hotel erteilte Baugenehmigung aufgehoben.

    (VG Schleswig, Urteil vom 13.11.2025 - 2 A 13/25)
  2. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die von der Samtgemeinde Kirchdorf in der 115. Änderung ihres Flächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossene Ausschlusswirkung in der im Januar 2024 bekanntgegebenen Fassung für unwirksam erklärt.

    (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.10.2025 - 12 KN 4/25)
  3. Die Klage der Stadt Schweich, der Ortsgemeinde Longuich und der Verbandsgemeinde Schweich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Ersatzneubau der Moselbrücke Schweich bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

    (OVG Koblenz, Urteil vom 01.10.2025 - 8 C 11201/24.OVG)
  4. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat der Klage der Gemeinde Himmelstadt auf Aufhebung einer vom Landratsamt Main-Spessart erteilten Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für maximal 100 Asylsuchende in Himmelstadt stattgegeben.

    (VG Würzburg, Urteil vom 09.10.2025 - W 5 K 25.421)
  5. Stürzt ein Kran infolge eines Montagefehlers beim Aufbau um, haften das mit dem Kranaufbau betraute Unternehmen, sein beim Aufbau mittätiger Geschäftsführer und die Eigentümerin des Krans gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz. Der mit der Kranprüfung nach Unfallverhütungsvorschriften betraute Sachverständige haftet dagegen Personen, die auf dem Nachbargrundstück verletzt wurden, nicht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.09.2025 - 29 U 50/24)
  6. Zwei Bescheide über Zwangsgeldfestsetzungen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro an die Betreiberin des Strandbades am Escher See wegen zehn Verstößen gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagung im Jahr 2024 sind voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschlüssen vom 3. September 2025 entschieden und damit zwei Eilanträge der Betreiberin gegen die Stadt Köln abgelehnt.

    (VG Köln, Beschluss vom 03.09.2025 - 8 L 1836/25 und 8 L 1837/25)
  7. Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Beschwerde des Antragstellers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zurückgewiesen.

    (VGH Kassel, Beschluss vom 05.08.2025 - 4 B 1315/25)