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Aktuelle Gerichtsurteile: Baurecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der Bebauungsplan „Wohnen am Kirchberg“, mit dem die Stadt Zweibrücken im Stadtteil Ixheim ein neues Wohngebiet ausgewiesen hat, ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2026 - 8 C 10333/25.OVG)
  2. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage gegen zwei wasser- und naturschutzrechtliche sowie bauaufsichtliche Anordnungen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgewiesen.

    (VG Trier, Urteil vom 23.02.2026 - 9 K 6671/25.TR)
  3. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft darf mit den Bauarbeiten für ein Wohnungsneubauvorhaben in Berlin-Lichtenberg ("Ilsekiez") noch nicht beginnen, weil die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Defizite aufweist und voraussichtlich rechtswidrig ist. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

    (VG Berlin, Beschluss vom 24.02.2026 - VG 24 L 67/26)
  4. Der Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg mit Urteil entschieden.

    (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2026 - OVG 2 A 4/23)
  5. Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker für einen Werkmangel haftbar gemacht werden kann, obwohl er seine eigene Leistung fachlich einwandfrei ausgeführt hat, zeigt ein nun vom Landgericht Coburg entschiedener Fall.

    (LG Coburg, Urteil vom 06.02.2026 - 33 S 62/23)
  6. Der Eilrechtsschutzantrag eines privaten Grundstückseigentümers gegen die Baugenehmigung für das Koblenzer Bauprojekt „Maiblick Living“ bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

    (OVG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2026 - 1 B 11499/25.OVG)
  7. Die Stadt Bochum hat neun Bewohnerinnen und Bewohnern der „Villa Kunterbunt“, einer Haushälfte eines denkmalgeschützten Hauses aus dem Jahr 1898, die Nutzung wegen brandschutzrechtlicher Mängel zu Recht untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2025 - 10 B 1395/25)