Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile: Internetrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Erfordert die Bestellung eines Medikaments über eine Online-Apotheke die Angabe des Geburtsdatums, so liegt darin ein Verstoß gegen den Datenschutz. Die Angabe des Geburtsdatums ist bei Kenntnis der Anschrift und der Telefonnummer des Bestellers zur eindeutigen Identifizierung nicht erforderlich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

    (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2024 - 14 LA 1/24)
  2. Die Verhängung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 ZPO wegen des Verstoßes gegen eine Unter­lassungs­verpflichtung setzt keine Wiederholungsgefahr voraus. Daher kann ein Ordnungsmittelauch dann verhängt werden, wenn die Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt des Antrags nicht mehr vorliegt. Dem Ordnungsmittel kommt ein strafähnlicher Sanktionscharakter zu. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

    (KG Berlin, Beschluss vom 02.01.2024 - 5 W 140/23)
  3. Die konkrete Kenntnis eines rechtsverletzenden Posts (hier: Falschzitat) verpflichtet einen Plattformbetreiber - hier Meta -, auch andere sinngleiche Äußerungen zu löschen. Der Umstand, dass die Bewertung automatisiert aufgefundener sinngleicher Äußerungen teilweise einer kontextgebundenen menschlich-händischen Überprüfung bedarf, führt nicht zur Unzumutbarkeit. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte...

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2024 - 16 U 65/22)
  4. Das Landgericht München I bestätigte die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass die Position und Gestaltung des Kündigungsbuttons auf der Homepage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG rechtswidrig ist.

    (LG München I, Urteil vom 16.11.2023 - 12 O 4127/23)
  5. Die Beklagte kommentierte einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“. Diese Aussage ist unter Berücksichtigung des Kontextes und nach Abwägung der involvierten Interessen als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und folgte damit der Einschätzung des Landgerichts.

    (OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 26.09.2023 - 16 U 95/23)
  6. Die Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" ist auch ein Jahr nach dem letzten Fitnessstudiobesuch zulässig. Die Bewertung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Amtsgericht Lörrach entschieden.

    (Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 25.09.2023 - 3 C 560/23)
  7. Das Maß der Sicherheits­vorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr richtet sich nach den berechtigten Sicherheits­erwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit. Demnach besteht keine Pflicht zur Verwendung von Sender Policy Framework, Verschlüsselung von pdf-Dateien, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Transport­verschlüsselung. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

    (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023 - 19 U 83/22)
Cookies-Einstellungen
Wir setzen nur essenziell technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite ein. Diese sind nur während der aktuellen Session gültig und werden im Anschluss automatisch wieder gelöscht. Sollten Sie mit der Nutzung dieser Cookies nicht einverstanden sein, bitten wir Sie Ihre Browser Einstellungen anzupassen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.