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Aktuelle Gerichtsurteile: Internetrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Die Landesanstalt für Medien NRW darf zwei Zugangsanbieter zum Internet (sog. Access-Provider) vorerst nicht zwingen, Internetseiten eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden.

    (VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2025 - 27 L 805/24, 27 L 806/24, 27 L 1347/24, 27 L 1348/24, 27 L 1349/24, 27 L 1350/24)
  2. Kann eine Privatperson vom Betreiber einer Social-Media-Plattfom Auskunft zu den zu einem Profil hinterlegten Daten verlangen, wenn das Profil als Profilbild die Antragstellerin zeigt und deren eigenes Profil auch offensichtlich imitiert? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz jüngst zu entscheiden.

    (LG Koblenz, Beschluss vom 25.08.2025 - 2 O 1/25)
  3. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, soweit sie sich gegen eine gerichtliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu einer beabsichtigten Veröffentlichung von Informationen über einen Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften („Lebensmittelpranger“) richtet.

    (BVerfG, Beschluss vom 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24)
  4. Das Kammergericht hat durch Urteil vom 10. Juli 2025 die Berufung von zwei Klägerinnen gegen die Social Media Plattform X zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts, wonach die deutsche Gerichtsbarkeit international unzuständig sei, bestätigt.

    (KG Berlin, Urteil vom 10.07.2025 - 10 U 104/24)
  5. Eine auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordnete Sperrung zweier pornografischer Internetseiten ist sofort vollziehbar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.07.2025 - 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG)
  6. Neufahrzeuge werden heute häufig online gekauft. Verbrauchern steht dabei grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das sie nicht begründen müssen und über das der Verkäufer ordnungsgemäß belehren muss. Damit hat sich die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einer aktuellen Entscheidung befasst und die Klage eines Ludwigshafener Tesla-Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs...

    (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 12.05.2025 - 4 O 114/24)
  7. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung darf seine "Facebook-Fanpage" weiterbetreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den gegen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) gerichteten Klagen des Bundes und von "Meta" (vormals "Facebook") stattgegeben.

    (VG Köln, Urteil vom 17.07.2025 - 13 K 1419/23)