Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile: Internetrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA geschlossenen Ehe ist unwirksam. Geben zwei Heiratswillige ihre Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, so ist deutsches Eheschließungsrecht anwendbar. Die Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Inlandsform hat zur Folge, dass eine Online-Eheschließung vor der ausländischen Behörde im Inland unwirksam ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Beschluss vom 25.09.2024 - XII ZB 244/22)
  2. Die Nutzungsbedingungen berechtigten Facebook, Beiträge mit „Falschmeldungen“ u.a. in Form von „Fehlinformation zu Impfstoffen“ zu löschen. Voraussetzung ist, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheits­organisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Sie dürfen zudem keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand...

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23)
  3. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage eines Internet­dienst­anbieters gegen die Weisung der BaFin stattgegeben.

    (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2024 - 7 K 800/22.F)
  4. Eine Felge, die bei eBay als "Neu, aus Demontage" verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

    (AG München, Urteil vom 28.02.2024 - 161 C 23096/23)
  5. Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.

    (BGH, Urteil vom 11.09.2024 - - I ZR 139/23,I ZR 140/23 und I ZR 141/23)
  6. Hat ein Arzt gegen den Betreiber eines Online-Portals einen Unterlassungs­anspruch hinsichtlich der Veröffentlichung einer von einem Dritten abgegebenen negativen Bewertung seiner Praxis? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu beantworten.

    (LG Koblenz, Urteil vom 29.05.2024 - 3 O 46/23)
  7. Im Onlinehandel liegt in der Übersendung einer Gratisbeigabe, deren Versendung einen Kaufvertrag über ein Hauptprodukt voraussetzt, auch die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags über das noch nicht versandte Hauptprodukt. Trotz eines sog. Preisfehlers kann der Kläger die Lieferung von neuen Smartphones zu 92 € statt 1.099 € laut UVP verlangen, bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die landgerichtliche Verurteilung.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.04.2024 - 9 U 11/23)
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