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Aktuelle Gerichtsurteile: Erbrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Testiert eine 92-jährige, kranke Frau, deren Tochter als einzige Angehörige vor kurzem verstarb, zwei Wochen nach Einrichtung einer Berufsbetreuung vor einem von der Betreuerin eingeschalteten Notar zugunsten der Betreuerin, so ist das Testament gemäß § 138 BGB sittenwidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

    (OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2024 - 6 W 175/23)
  2. Hat ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet, so spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

    (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023 - 3 W 96/23)
  3. Ein Testaments­vollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung, sofern er die Eheringe und eine Kette der Erblasserin auf deren Wunsch ihr mit ins Grab legt, auch wenn er dadurch einem angeordneten Vermächtnis teilweise nicht nachkommen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde einer Tochter der Erblasserin zurückgewiesen.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.2023 - 21 W 120/23)
  4. Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat auf die Beschwerde hin dem Erbscheinsantrag u.a. des behandelnden Arztes stattgegeben.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.12.2023 - 21 W 91/23)
  5. Weist ein Testament Veränderungen auf, so ist zu vermuten, dass diese vom Erblasser stammen, wenn auszuschließen ist, dass Dritte Zugriff auf das Testament haben konnten. Weist ein Testament über sämtliche Seiten mehrere, den gesamten Text umfassende Durchstreichungen auf, so ist gemäß § 2255 Satz 2 BGB davon auszugehen, dass der Erblasser das Testament widerrufen wollte. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

    (OLG München, Beschluss vom 13.10.2023 - 33 Wx 73/23 e)
  6. Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass Grabpflege eine höchstpersönliche Auflage sein kann, die nicht notwendigerweise auf weitere Erben übergeht.

    (AG München, Urteil vom 27.10.2023 - 158 C 16069/22)
  7. Ein Testament, welches denjenigen als Erben bestimmt, der den Erblasser "bis zu seinem Tod pflegt und betreut" und zugleich eine Person nennt, die dies gegenwärtig tut, ist unbestimmt. Die Unbestimmtheit folgt daraus, dass unklar ist, was der Erblasser mit "Pflege und Betreuung" in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht meint. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

    (OLG München, Beschluss vom 25.09.2023 - 33 Wx 38/23 e)
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