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Aktuelle Gerichtsurteile: Erbrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Beschlüssen vom 18. Juni 2024 (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz) entschieden, dass das Hauptzollamt potentielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.

    (FinG Münster, Beschluss vom 18.06.2024 - 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz)
  2. Im Streit um das Erbe hatte das Landgericht Lübeck den Willen der Verstorbenen zu ermitteln. Das Ergebnis: Eines der Kinder wurde enterbt.

    (LG Lübeck, Urteil vom 13.12.2023 - 6 O 206/22)
  3. Reicht es für eine wirksame Schenkung von Sparguthaben bei einer Bank aus, der Beschenkten die Sparbücher auszuhändigen? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Koblenz zu beantworten.

    (LG Koblenz, Urteil vom 14.03.2024 - 3 O457/23)
  4. Der für das Erb- und Landwirtschaftsrecht zuständige 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte in einem landwirtschaftsrechtlichen Verfahren über ein Nottestament vor drei Zeugen zu befinden.

    (OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2022 - 10 W 75/22)
  5. Testiert eine 92-jährige, kranke Frau, deren Tochter als einzige Angehörige vor kurzem verstarb, zwei Wochen nach Einrichtung einer Berufsbetreuung vor einem von der Betreuerin eingeschalteten Notar zugunsten der Betreuerin, so ist das Testament gemäß § 138 BGB sittenwidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

    (OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2024 - 6 W 175/23)
  6. Hat ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet, so spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

    (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023 - 3 W 96/23)
  7. Ein Testaments­vollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung, sofern er die Eheringe und eine Kette der Erblasserin auf deren Wunsch ihr mit ins Grab legt, auch wenn er dadurch einem angeordneten Vermächtnis teilweise nicht nachkommen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde einer Tochter der Erblasserin zurückgewiesen.

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.2023 - 21 W 120/23)
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