Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile: Vertragsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Eine Baufirma, die sich bei einer anderen Baufirma einen Bagger samt Fahrer mietet, haftet, wenn der Bagger bei Arbeiten für den Küstenschutz im Ostseewasser versinkt.

    (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.02.2026 - 3 U 12/25)
  2. Ein Ehepaar aus Franken buchte bei einem Kreuzfahrtunternehmen eine Ostsee-Kreuzfahrt ab Kopenhagen für den Zeitraum 08.06. – 15.06.2024. Die Kreuzfahrt sollte unter anderem nach Polen und Schweden führen. Der Reisepreis betrug 2.590 €.

    (AG München, Urteil vom 28.01.2025 - 172 C 24667/24)
  3. Da WhatsApp eine unmittelbare Kommunikation zwar ermöglicht, aber nicht zwingend voraussetzt, unterfällt die Kommunikation den Regelungen unter Abwesenden. Wird ein per WhatsApp übermittelter Antrag auf Vertragsschluss erst 31 Tage später angenommen, ist die unter Abwesenden anzunehmende Annahmefrist abgelaufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Klage auf Rückkauf von Aktien mangels rechtzeitiger Annahme eines per WhatsApp übermittelten Angebots zurückgewiesen.

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.05.2026 - 9 U 27/25)
  4. Muss der defekte, alte Kühlschrank zurückgegeben werden, wenn aus Kulanz ein Rabatt für einen neuen Kühlschrank gewährt wird? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Amtsgericht München beschäftigt.

    (AG München, Urteil vom 06.06.2025 - 172 C 24940/24)
  5. Wird ein zunächst für 6 Monate geschlossener Karatetraining-Vertrag von beiden Seiten - der Schule und dem Schüler - fortgesetzt, so kommt stillschweigend ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag zustande. Somit hat die Karateschule auch einen Anspruch auf Zahlung der Trainingskosten. Rechtlich ist ein Karatetraining-Vertrag als Dienstvertrag zu werten. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

    (AG München, Urteil vom 09.02.2026 - 191 C 10975/25)
  6. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Rücktritt von einem Kaufvertrag über Eheringe unwirksam ist, wenn eine behauptete, verkürzte Lieferfrist nicht nachgewiesen werden kann, und die Käuferin daher zur Abnahme der Ringe verpflichtet bleibt.

    (AG München, Urteil vom 10.02.2026 - 173 C 9005/25)
  7. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands in einem Klageverfahren gegen die Netflix Services Germany GmbH entschieden. Die Regelung in den Geschenkkarten- und Gutscheinbedingungen, nach der die Kündigung der Verbraucher erst mit Verbrauch des gesamten Guthabens wirksam werden sollte, ist unwirksam.

    (BGH, Urteil vom 16.04.2026 - III ZR 152/25)