Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile: Vertragsrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Landgericht München I hat die Klage einer Kundin gegen eine Agentur zur Vermittlung von Partnerschaften auf Rückabwicklung ihres Partner­vermittlungs­vertrags abgewiesen.

    (LG München I, Urteil vom 01.08.2023 - 29 O 11980/22)
  2. Ein Reiseveranstalter muss Kunden nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht darauf hinweisen, dass für eine Reise ins Ausland ein gültiger Reisepass benötigt wird, da es sich um eine Selbst­verständlichkeit handelt.

    (AG München, Urteil vom 12.07.2023 - 171 C 3319/23)
  3. Mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete, waren intransparent und ermöglichten dem Anbieter umfangreiche Vertragsänderungen. Das Landgericht München I beurteilte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die beanstandeten Klauseln als unwirksam.

    (LG München I, Urteil vom 25.05.2023 - 12 O 6740/22)
  4. Die Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch eine Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung darf die Kita die Bringzeiten gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen selbst regeln. Dies hat das Amtsgericht Wangen entschieden.

    (AG Wangen, Urteil vom 28.04.2023 - 1 C 309/22)
  5. Der Käufer eines PKWs kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, dass Fahrzeug verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht vom Kaufvertrag lösen und das Fahrzeug zurückgeben. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

    (OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.12.2022 - 4 U 187/21)
  6. Wird aufgrund einer Virus-Pandemie Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken behördlich untersagt, so muss für die gebuchten Hotelzimmer aufgrund der Unmöglichkeit der Beherbergung von Personen nicht gezahlt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

    (OLG Köln, Urteil vom 07.09.2022 - 16 U 208/21)
  7. Besteht Streit über den Umfang des Gasverbrauchs, so trifft dem Gasversorger die Beweislast dazu, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Gaszähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Ist der Zähler noch geeicht und hat eine Prüfung keine Hinweise auf eine Fehlfunktion ergeben, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Gasverbrauch richtig angezeigt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2022 - 26 U 3/22)
Cookies-Einstellungen
Wir setzen nur essenziell technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite ein. Diese sind nur während der aktuellen Session gültig und werden im Anschluss automatisch wieder gelöscht. Sollten Sie mit der Nutzung dieser Cookies nicht einverstanden sein, bitten wir Sie Ihre Browser Einstellungen anzupassen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.