Aktuelle Gerichtsurteile: Jugendstrafrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Faires Verfahren: Strafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen die konkrete und effektive Möglichkeit haben, sich von einem Rechtsbeistand unterstützen zu lassen .

    (EuGH, Urteil vom 05.09.2024 - C-603/22)
  2. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte.

    (BGH, Urteil vom 20.08.2024 - 5 StR 326/23)
  3. Die hiergegen von beiden Verurteilten eingelegten Revisionen hat nun der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das Urteil der Bayreuther Jugendkammer ist damit rechtskräftig.

    (BGH, Beschluss vom 09.08.2023 - 6 StR 299/23)
  4. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den 27-jährigen Amin M. wegen eines Kriegsverbrechens gegen Personen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2022 - 5-2 OJs 15/20 - 1/22)
  5. Drei Angeklagte wurden wegen Fahrraddiebstahls auf einem Schulgelände zu Freiheitsstrafen beziehungsweise Dauerarrest verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

    (AG München, Urteil vom 21.08.2017 - 1034 Ls 469 Js 115471/17 jug)
  6. Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat das Strafverfahren gegen den als "Waldjungen" bekannt gewordenen 21-Jährigen niederländischen Staatsangehörigen Robin van Helsum vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten ist die Weisung erteilt worden, 150 Stunden gemeinnützige Arbeiten abzuleisten und an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Kommt er diesen Weisungen nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.

    (AG Tiergarten, Urteil vom 26.09.2013 - 397 Ds 81/13)
  7. Wird die Berufung mittels eines "SMS-to-Fax-Service" eingelegt, so ist dies zulässig. Denn in einem solchen Fall liegt eine schriftliche Einlegung der Berufung vor (§ 314 StPO). Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.

    (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012 - 1 Ws 218/12)
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