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Aktuelle Gerichtsurteile: Immobilienrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Die Teilungs­versteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand, so dass der Erlass eines Wohnnutzugsgebots zulässig ist. Zudem ist unerheblich, dass der Betroffene eine emotionale Bindung zur Immobilie hat. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

    (OVG Hamburg, Beschluss vom 23.05.2024 - 4 Bs 140/23)
  2. Ein Vertrag über die Reinigung einer unbestimmten Anzahl von Ferienwohnungen nach einer vom Auftraggeber erstellten Reinigungsliste stellt einen Werkvertrag dar. Die Fälligkeit der Vergütung entsteht nicht mit Abnahme der Reinigungsarbeiten, sondern gemäß § 646 BGB mit deren Vollendung. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

    (LG Lübeck, Urteil vom 25.07.2024 - 14 S 109/22)
  3. Der beabsichtigte Verkauf von neugeschaffenen Wohnraum rechtfertigt keinen Leerstand von über drei Monaten. Insofern kann eine Wohnungs­zuführungs­aufforderung ergehen. Zudem gilt das Zweck­entfremdungs­verbot auch für Neubauten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

    (VG Berlin, Urteil vom 12.05.2024 - 6 K 251/22)
  4. Steht ein Gebäude lange leer, so ist die fehlende Leerung bzw. Absperrung der wasserführenden Leitungen grob fahrlässig. Kommt es zu einem Schadensfall wegen Frostaufplatzungen, so kann der Wohn­gebäude­versicherer die Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 75 % kürzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2024 - 7 U 251/20)
  5. Mietvertraglich kann vereinbart werden, dass zur Begründung einer Mieterhöhung nur auf den Mietspiegel Bezug genommen werden darf. Ist der Mietspiegel wirksam, so ist ein mit Vergleichswohnungen begründetes Miet­erhöhungs­verlangen formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

    (Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.04.2024 - 65 S 37/23)
  6. Für die Wirksamkeit einer Miet­vertrags­ergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschrift­leistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss sich der neue Vermieter den Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

    (Landgericht Berlin II, Urteil vom 16.05.2024 - 64 S 198/22)
  7. Ist ein Paar Mieter einer Wohnung, so kann das Mietverhältnis trotz fehlender Kündigung gegenüber dem ausziehenden Partner beendet sein, wenn der in der Wohnung verbleibende Partner die Zustimmung zur Kündigung verweigert. Das Mietverhältnis ist in diesem Fall gemäß § 242 BGB aufgrund Treu und Glaubens beendet. Dies hat das Amtsgericht Bad Segeberg entschieden.

    (AG Bad Segeberg, Urteil vom 23.05.2024 - 17b C 66/23)
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