Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile: EU-Recht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Auch wer ein Streaming-Abo abschließt, hat ein Widerrufsrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der kleine Haken: Für die bis zum Widerruf genutzte Leistung muss der Verbraucher aber zahlen.

    (EuGH, Urteil vom 09.07.2026 - C-234/25)
  2. Das Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt auch für eine Website, die der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist. Die Anwendbarkeit dieses Verbots hängt weder von einer Gewinnerzielungsabsicht noch vom Umfang oder der Dauer der Verbreitung ab.

    (EuGH, Urteil vom 02.07.2026 - C-67/25)
  3. Der Europäische Gerichtshof weist das von Google und ihrer Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Rechtsmittel zurück und bestätigt somit die Geldbuße wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung der Suchmaschine Google Search im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android.

    (EuGH, Urteil vom 02.07.2026 - C-738/22)
  4. In Polen erhielten mehrere Personen, deren Fahrzeuge bei Verkehrsunfällen beschädigt worden waren, Entschädigungszahlungen von den Versicherungen der Unfallverursacher. Da sie der Ansicht waren, dass die erhaltenen Beträge ihren Sachschaden nicht vollständig ersetzten, traten sie ihre Entschädigungsforderungen gegen Entgelt an Inkasso-Unternehmen ab.

    (EuGH, Urteil vom 25.06.2026 - C-277/25)
  5. Das Gericht erklärt den Ausschluss der Herstellung von Luftfahrzeugen, die für die private oder gewerbliche Geschäftsreiseluftfahrt bestimmt sind, von den „Übergangstätigkeiten“ für nichtig.

    (EuGH, Urteil vom 24.06.2026 - T-77/24)
  6. Eine natürliche oder juristische Person, die sich durch im Fernsehen ausgestrahlten Inhalt verletzt fühlt, kann nicht die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, anrufen, um Ersatz für den gesamten geltend gemachten Schaden zu erlangen. Sie kann vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats klagen, in dem die Sendung ausgestrahlt wurde und in dem ihrer Ansicht nach ihr Ansehen...

    (EuGH, Urteil vom 18.06.2026 - C-232/25)
  7. Im Jahr 2022 wurde ein Offizier des italienischen Verteidigungsministeriums vom Dienst freigestellt, da er sich geweigert hatte, der Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2-Virus nachzukommen. Diese im Rahmen der Pandemie eingeführte Maßnahme betraf ausschließlich das Militärpersonal des Ministeriums und nicht das Zivilpersonal. Ihre Nichtbefolgung führte zu einer Freistellung vom Dienst.

    (EuGH, Urteil vom 18.06.2026 - C-522/24)