Aktuelle Gerichtsurteile: Schadensersatzrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Verletzt sich ein Hundebesitzer, weil er seinen Hund aus dem Maul eines im öffentlichen Straßenraum freilaufenden aggressiven Hundes rettet, kann er von dem Halter des angreifenden Hundes Schadensersatz verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil der Hundebesitzerin 1.200 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz der materiellen Schäden zugesprochen.

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.07.2026 - 14 U 40/26)
  2. Wer mit dem Rennrad auf einem Wirtschaftsweg an einem Kleinkind vorbeifährt, muss seine Geschwindigkeit so weit reduzieren, dass er jederzeit reagieren kann. Bewegt sich das Kind plötzlich zur Fahrbahnmitte und löst dadurch ein Bremsmanöver aus, bei dem der Radfahrer stürzt, haftet die Aufsichtsperson nicht automatisch. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat die Klage eines Rennradfahrers gegen die Mutter eines...

    (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 23.06.2026 - 3 O 280/25)
  3. Eine Autofahrerin klagte vergeblich gegen ihren Automobilclub auf Erstattung von Abschleppkosten, nachdem sie tagelang vergebens auf den Pannenhelfer gewartet hatte und ihr ordnungswidrig geparktes Auto schließlich vom Ordnungsamt entfernt wurde. Das Amtsgericht München wies die Klage ab: Sie hätte wegen des Parkverbots auf dem Gehweg rechtzeitig selbst einen Abschleppdienst rufen müssen.

    (AG München, Urteil vom 21.06.2026 - 191 C 1503/26)
  4. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einem klagenden Hotelbetreiber einen Kostenvorschuss zugesprochen. Der beklagte Unternehmer habe ungeeignete Materialien im Bereich der Zimmertüren und Handtuchhalter verwendet. Bei Hotelnutzern könne nicht von "Idealnutzern" ausgegangen werden.

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2026 - 9 U 61/24)
  5. Das Amtsgericht München sprach einem Oktoberfest-Besucher 500 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem dieser von einem physisch überlegenen Mann ein bis zwei Minuten lang am Boden fixiert worden war. Das Gericht bewertete das Niedersitzen als rechtswidrige Körperverletzung gemäß § 823 BGB ohne Notwehrrechtfertigung. Da weitergehende Verletzungen wie ein Fingerbruch dem Beklagten nicht nachgewiesen werden konnten, blieb es bei diesem Teilbetrag.

    (AG München, Urteil vom 11.06.2026 - 223 C 11265/25)
  6. Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vom Kfz-Kaskoversicherer zu erstattenden "für die Reparatur erforderlichen Kosten" grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen umfassen. Das sogenannte Werkstattrisiko verbleibt insoweit in der Regel beim Versicherungsnehmer.

    (BGH, Urteil vom 09.09.2026 - IV ZR 235/25)
  7. Das Amtsgericht München hat die 10.000-Euro-Schmerzensgeldklage eines Wiesn-Besuchers abgewiesen, der sich beim Hochreißen der Arme in einem Fahrgeschäft das Handgelenk brach. Laut Gericht hat der Betreiber seine Verkehrssicherungspflichten durch TÜV-Prüfungen und deutliche Verbotsbeschilderungen vollumfänglich erfüllt. Das Hinausstrecken von Gliedmaßen geschah daher auf eigenes Risiko des Klägers.

    (AG München, Urteil vom 04.08.2026 - 172 C 1019/26)