Aktuelle Gerichtsurteile: Schadensersatzrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Landgericht München I hat die Klage einer Kundin gegen die Münchner Verkehrs­gesellschaft mbH (MVG) und die Stadtwerke München GmbH (Stadtwerke München) auf Schmerzensgeld und Schadenersatz abgewiesen. Die Kundin der MVG war auf der Platte zu einer Rolltreppe Richtung U-Bahnhof Arabellapark ausgerutscht und hatte diverse Verletzungen an ihrem rechten Bein erlitten.

    (LG München I, Urteil vom 27.09.2024 - 2 O 11053/22)
  2. Wer nach einem Autounfall zahlen muss, ist für Laien oft schwer zu verstehen: „Ich habe nichts falsch gemacht und soll trotzdem die Hälfte des Schadens zahlen? Warum?“ Hier ein erster Einstieg anhand eines aktuellen Falles.

    (LG Lübeck, Urteil vom 02.11.2023 - 14 S 113/22)
  3. Im Rahmen von Arzt­haftungs­prozessen ist bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe der Gesichtspunkt der Genugtuung zu berücksichtigen. Zudem ist grobe Fahrlässigkeit nicht gleichzusetzen mit einem groben Behandlungsfehler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Urteil vom 08.02.2022 - VI ZR 409/19)
  4. Wer bei Maßanfertigungen falsche Angaben macht, trägt die Verantwortung für die Fehlbestellung. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

    (AG München, Urteil vom 25.07.2023 - 191 C 10665/23)
  5. Das AG München hat eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage abgewiesen.

    (AG München, Urteil vom 11.04.2024 - 223 C 19925/23)
  6. Eine Waschbärfamilie nistete sich im Dach eines Wohnhauses ein. Der Hauseigentümer will den Schaden von der Sanitärfirma ersetzt haben, doch das Landgericht Frankfurt wies seine Klage ab.

    (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2024 - 2-02 O 578/23)
  7. Das Landgericht München I hat der Klage des Insolvenzverwalters auf Zahlung von Schadensersatz gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Wirecard AG in Höhe von € 140 Mio. nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit Rechtshängigkeit stattgegeben, die ehemaligen Vorstandsmitglieder haften als Gesamtschuldner. Die Klage gegen ein ehemaliges Aufsichtsrats­mitglied hat die Kammer dagegen abgewiesen.

    (LG München I, Urteil vom 05.09.2024 - 5 HK O 17452/21)
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