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Aktuelle Gerichtsurteile: Strafrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass hinsichtlich der angeschuldigten Mitglieder u.a. der WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“ kein hinreichender Tatverdacht dafür vorliege, dass die anklage­gegenständlichen Äußerungsdelikte erfüllt seien. Die Verwirklichung der in Betracht kommenden Tatbestände würde ein „Verbreiten“ von Inhalten erfordern. Das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens sei nicht...

    (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.07.2024 - Ws 171/23 und 1 Ws 174-178/23)
  2. Ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Diebstahl mit Waffen begangen hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Koblenz.

    (OVG Koblenz, Urteil vom 19.06.2024 - 3 A 10264/24.OVG)
  3. Die Bezeichnung eines persönlich und namentlich unbekannten Staatsanwalts als "selten dämlich" kann als zulässige Kritik an das dienstliche Verhalten vom Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sein. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

    (BVerfG, Beschluss vom 09.02.2022 - 1 BvR 2588/20)
  4. Auf bloße Vermutungen zu Tatfolgen kann eine Strafverschärfung nicht gestützt werden. Der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern soll vor der abstrakten Gefährdung des Kindeswohls schützen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - 6 StR 169/22)
  5. Ist einem Arzt aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht möglich, ein Skalpell und eine Schere ordnungsgemäß und fachgerecht zu verwenden, so macht er sich wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar. Das Skalpell ist in diesem Fall als gefährliches Werkzeug anzusehen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

    (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 19.03.2024 - 205 StRR 8/24)
  6. Das Landgericht Stralsund hat ein Urteil erlassen zu den zivilrechtlichen Folgen des ungefragten Versands von Textnachrichten mit pornografischem Inhalt, Fotos eines männlichen Gliedes sowie eines Masturbationsvideos.

    (LG Stralsund, Urteil vom 06.06.2024 - 4 O 19/24)
  7. Bleibt ein Angeklagter unentschuldigt von der Hauptverhandlung fern, so ist grundsätzlich als milderes Mittel die polizeiliche Vorführung anzuordnen. Der Erlass eines Haftbefehls ohne den Versuch der Vorführung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

    (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.03.2024 - Ws 188/24)
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