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Aktuelle Gerichtsurteile: Strafrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.6.2026 die Revision eines heute 34 Jahre alten österreichischen Staatsangehörigen gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro wegen Volksverhetzung als unbegründet verworfen.

    (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2026 - 1 QRs 340 SRs 134/26)
  2. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat die Entscheidungen der vorherigen Instanzen bestätigt, wonach eine Angeklagte sich mit einem Kommentar zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wegen Billigung von Straftaten schuldig gemacht hat. Lediglich die Höhe der Geldstrafe hat der Senat in seiner Entscheidung herabgesetzt.

    (OLG Braunschweig, Urteil vom 18.05.2026 - 1 ORs 12/26)
  3. Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass das Einstellen eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen in einen WhatsApp-Status straflos sein kann, wenn der zur Einsicht berechtigte Personenkreis durch enge persönliche Beziehungen miteinander verbunden ist.

    (OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.06.2026 - 1 ORs 3 SRs 77/25)
  4. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    (BGH, Beschluss vom 07.04.2026 - 5 StR 67/26)
  5. Das Landgericht Itzehoe hat einen Mann u.a. wegen Cybergroomings, gewerbsmäßiger Erpressung, Nötigung und Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilte und ordnete die Sicherungsverwahrung an.

    (LG Itzehoe, Urteil - 317 Js 13743/25 jug)
  6. Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass bereits das Einkürzen des Griffstücks einer Handfackel eine Tathandlung im Sinne des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen darstellt. Die Sprungrevision des Angeklagten gegen seine Verurteilung wurde als offensichtlich unbegründet verworfen.

    (OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2025 - 2 ORs 14/25)
  7. Im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall am 20.03.2025 in Ludwigsburg ist der Fahrer des Unfallfahrzeugs zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 19. Große Strafkammer wertete sein Verhalten als Mord in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenem Kraftfahrzeugrennen.

    (LG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2026 - 19 Ks 354 Js 30716/25)