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Aktuelle Gerichtsurteile: Strafrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Erlangt ein Täter mittels Täuschung die Geldkarte mitsamt der PIN und hebt daraufhin Bargeld ab, so kann dieses gemäß § 75 Abs. 1 StGB eingezogen werden. Denn die abgehobenen Geldbeträge sind durch die Betrugstaten erlangt worden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    (BGH, Beschluss vom 01.03.2022 - 4 StR 357/21)
  2. Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger bestätigt. Berger spielte für die Steuertricks rund um die Cum-Ex-Geschäfte eine wichtige Rolle. Die Revision wurde abgelehnt. Das Landgericht muss nun die Gesamtstrafe gegen den Anwalt festlegen.

    (BGH, Beschluss vom 29.10.2024 - 1 StR 58/24)
  3. Ein Familienrichter aus Weimar, der die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen für falsch hielt, hatte gezielt nach einem passenden Fall und geneigten Gutachtern für eine entsprechende Entscheidung gesucht. Das war Rechtsbeugung, urteilte der Bundesgerichtshof.

    (BGH, Urteil vom 20.11.2024 - 2 StR 54/24)
  4. Der Bundesgerichtshof hat die Strafe gegen eine IS-Rückkehrerin bestätigt, die in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, dabei aber seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitglied­schaftlicher Beteiligung an einer terroristischen beziehungsweise kriminellen Vereinigung, geändert.

    (BGH, Urteil vom 14.11.2024 - 3 StR 189/24)
  5. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass es für die Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien gegenüber im politischen Leben stehenden Personen lediglich auf den Inhalt der Äußerung ankommt. Nicht relevant sind dagegen die sonstigen Umstände, wie beispielsweise die gewählte Verbreitungsart und die Größe des Adressatenkreises.

    (OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.09.2024 - 1 ORs 1 SRs 8/24)
  6. Wird ein volksverhetzender Inhalt auf Facebook mit dem Aufruf zum weiteren Teilen gepostet, kann eine Verwarnung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht ausreichen. Das Landgericht Lübeck als zweite Instanz änderte ein Urteil des Amtsgerichts Ratzeburg von einer Verwarnung in eine Geldstrafe.

    (LG Lübeck, Urteil vom 07.02.2024 - 2 NBs 702 Js 28388/23)
  7. Das Kammergericht hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hin einen 63-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen schuldig gesprochen, weil er im August 2022 auf der Internetplattform „Twitter“ zwei sog. Posts veröffentlicht hatte, auf denen jeweils ein Text nebst einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sichtbar war, welche mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt.

    (KG Berlin, Urteil vom 30.09.2024 - 2 ORs 14/24)
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